Datenschutzordnung des Fanclubs Blau-Weißer Stachel e.V.
Allgemeine Grundsätze
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Konformität zum Datenschutz im Umgang mit personenbezogenen Daten im Verein wird insbesondere durch ein Datenschutzmanagementsystem gewährleistet.
Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des Mitglieds gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO). Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten erheben (Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO).
Für die Nutzung von personenbezogenen Daten inkl. Fotos im Rahmen der Pressearbeit in sämtlichen Medien (z.B. Vereinshomepage, sowie social media-Plattformen des Vereins) erklärt sich das Mitglied, durch die Mitgliedschaft im Fanclub Blau-Weißer Stachel e.V., einverstanden.
Beitritt zum Verein
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:
Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet.
Die personenbezogenen Daten werden in einem vereinseigenen EDV-System (in Ausnahmefällen auch in Papierform) gespeichert, welches durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
Austritt aus dem Verein
Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereins- bzw. verbandsinternen Zwecken verwendet werden.
Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.
Übermittlung von Daten bei der Mitgliedermeldung/Kartenbestellungen
Als Mitglied des Schalker Fanclubverbandes (SFCV) ist der Verein verpflichtet, Fanclubmitglieder die Eintrittskarten über den SFCV bestellen, an diesen bzw. den zuständigen Bezirk, sowie Schalke 04 zu melden. Die Datenweitergabe an die erwähnten Stellen, im Verhältnis zum Verein, stellt eine Datenübermittlung i.S.d. §3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 BDSG dar.
Übermittelt werden dabei personenbezogene Daten nach dem Meldestandard des Dachverbandes und Schalke 04.
Dies sind insbesondere bei Mitgliedern folgende Daten:
Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben bzw. Funktionen laut Vereinssatzung werden die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein, übermittelt.
Bei Eintritt in den SFCV e.V. erkennt der Fanclub „Blau Weißer Stachel e.V.“ ausdrücklich die Satzung des SFCV, an. Dort lautet es unter §6 Rechte und Pflichten der Mitglieder unter Punkt 3): Sollte der Verein anderen Verbänden angehören und erfordert dies sämtliche Mitglieder zu melden, so haben die Fan-Clubs des SFCV gegebenenfalls alle ihre Mitglieder, mit Namen und Adressen, zu melden und zu benennen.
Pressearbeit
Der Verein informiert ggf. die Tagespresse sowie den Schalker Kreisel über besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies ggf. auf der vereinseigenen Homepage, des vereinsinternen Forums und in versch. sozialen Netzwerken des Fanclubs „Blau Weißer Stachel e.V., veröffentlicht. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten, sowie Fotos, veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit, gegenüber dem Vorstand, einer solchen Veröffentlichung schriftlich widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben, in Bezug auf das widersprechende Mitglied, weitere Veröffentlichungen.
Interne Weitergabe von Mitgliederdaten
Mitgliederdaten werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er Mitgliederdaten zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Daten nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum Datenschutz steht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.
Die Beschwerde kann auch online eingereicht werden.
KONTAKT:
vorstand@blau-weisser-stachel.de
Bildquelle: Volker Nagraszus